Tipps rund um das Thema „Schlüsseldienst“
Was zeichnet einen seriösen Schlüsseldienst aus? Was muss man unbedingt beachten?
Impressum & Bewertungen prüfen
99% aller Schlüsseldienste werden heute über das Internet gesucht und gefunden. Noch bevor Sie einen Schlüsseldienst anrufen, sollten Sie sich in jedem Fall das Impressum auf der Homepage des Anbieters genauer ansehen. Prüfen Sie, ob das Unternehmen seinen Sitz wirklich in Leer hat und werden Sie bei 0800er-Nummern misstrauisch. Auch die Google-Bewertungen oder die Erfahrungen anderer Kunden auf den zahlreichen Bewertungsportalen im Internet können Ihnen einen Eindruck zur Arbeitsweise eines Schlüsseldienstes geben.
Kosten schon telefonisch erfragen
Lassen Sie sich unbedingt bereits am Telefon über die zu erwartenden Kosten für An- und Abfahrt, Arbeitsaufwand etc. im Detail informieren. Sollte eine Aussage unklar klar, fragen Sie nach! Der Aufwand für die Türöffnung bei einer nur zugefallenen Tür, mit Ausnahme vielleicht von Hochsicherheitstüren, sollte für jeden erfahrenen Schlüsseldienst auch telefonisch leicht abzuschätzen sein. Aussagen, wie, dass die Kosten erst vor Ort festgestellt werden können, sind unseriös und Sie sollten einen anderen Schlüsseldienst in Leer anrufen.
f.a.q.
Immer wieder werden wir gefragt, ob die Haftpflicht oder Hausratversicherung die entstandenen Kosten für einen Schlüsseldienst Einsatz bei Verlust bzw. abgebrochenen Schlüssel übernehmen. Bei einigen unserer Kunden ist das der Fall und die Versicherung kommt für den Schaden auf. Regelmäßig werden wir auch direkt von Versicherungen beauftragt, um im Schadenfall weiterzuhelfen. Falls Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Ja, es geht! Hier erfahren Sie was rund um das Thema Schlüsseldienst und Steuer zu beachten ist.
Beauftragen Sie einen Schlüsseldienst (z.B. in Lüneburg) mit der Notöffnung einer Tür eines von Ihnen vermieteten Objektes, zählen die Kosten zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachten. Öffnet der Schlüsseldienst die eine Tür in Ihrem eigenen Betrieb, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben abziehen.
Kommt der Schlüsseldienst zu Ihnen nach Hause und öffnet die Tür Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres selbst genutzten Hauses, stellen die Arbeiten Handwerkerleistung dar. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.
Bei der Beauftragung eines Schlüsseldienstes werden oft auch viele rechtliche Fragen aufgeworfen. So ist vielen Verbrauchern teilweise unklar, wann der Schlüsseldienst die Befugnis zur Öffnung einer Tür hat. Ein seriöser Schlüsseldienst wird in der Regel darauf bestehen, dass der Auftraggeber nachweist in der Wohnung zu leben – andernfalls könnten zum Beispiel auch Einbrecher jede beliebige Tür von einem Schlüsseldienst aufschließen lassen. Dieser Nachweis kann durch das Vorlegen des Personalausweises erfolgen, jedoch ist dieser nur selten vorhanden, wenn sich der Bewohner aus der Wohnung ausgeschlossen hat. In diesem Fall kann ein hilfsbereiter Nachbar hinzugezogen werden – dieser kann bestätigen, dass Sie tatsächlich in der Wohnung wohnen. Ist kein Nachbar erreichbar oder besteht sonst keine Möglichkeit, die Identität zu bestätigen, hilft oft nur ein Anruf bei der Polizei. Diese kann durch eine kurze Überprüfung die Meldeadresse bestätigen. Grundsätzlich muss der Schlüsseldienst die Tür nicht öffnen, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass es sich nicht um den eigentlichen Besitzer der Wohnung handelt. Der Monteur muss sich auch nicht einverstanden erklären, sich die entsprechenden Dokumente erst nach der Öffnung in der Wohnung zeigen zu lassen. Ähnliche Regelungen gelten nicht nur in privaten Räumen, sondern auch im gewerblichen Bereich. Mit der Überprüfung der Nutzungs- und Wohnberechtigung sollen Einbruch und Missbrauch vermieden werden.
In Notsituationen wie Bränden oder einem Wasserrohrbruch ist die Sachlage natürlich anders: Hier dürfen Rettungsdienste die Tür natürlich öffnen. Besondere Vorsicht sollten auch Zwischenmieter walten lassen, die in der Regel den Wohnsitz nicht umgemeldet haben: Diese sollten sich eine Bescheinigung des Mieters ausstellen lassen, mit dem sie die Zugangsberechtigung zur Wohnung nachweisen können. Am besten wird dem auch eine Kopie des Personalausweises des Mieters beigelegt – so sind Zwischenmieter auf der richtigen Seite. Zwar sind die Regelungen hinsichtlich der Türöffnung für den Ausgesperrten oft lästig, dienen aber einem wichtigen Zweck und sind somit notwendig, um Missbrauch zu verhindern.
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten des Schlüsseldiensteinsatzes, mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung, nachweisen.
Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.
Viele Schlüsseldienste legen Ihnen zu Beginn der Arbeit ein Auftragsformular zur Unterschrift vor. Unterschreiben Sie dieses Formular niemals blind, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben. Achten Sie darauf, ob das Formular bereits vorausgefüllt ist und prüfen Sie die Daten. Ansonsten kann es bei der Rechnung schnell eine böse Überraschung geben. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie vor dem Setzen der Unterschrift nach und lassen Sie sich nicht abwiegeln. Ein seriöser Schlüsseldienst in Lüneburg beantwortet gerne Ihre Fragen und hat nichts zu verbergen.